Visum und Einwanderung
Touristenvisum
Ein 3-monatiges Touristenvisum für Personen aus “nicht-visapflichtigen Ländern”, wie z.B. Deutschland wird bei der Einreise bei Vorlage des Reisepasses erteilt. Der Pass muß bei der Einreise mindestens noch weitere 6 Monate gültig sein. Es sind keine weiteren Unterlagen vom Besucher zu erbringen.
Verlängerung
Wer sein Touristenvisum verlängern lassen will, kann dies beim “Department of Home Affairs” vor Ort beantragen. Der Antrag muss in den ersten 30 Tagen des Aufenthaltes gestellt werden, da mit einer Bearbeitungszeit von ca. 30 Tagen gerechnet werden muss.
Touristenvisum für bis zu 3 Jahre
Ein Touristenvisum kann für einen Aufenthalt für bis zu 4 Jahren beantragt werden. Ein Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel für den beantragten Zeitraum muss erbracht werden, da das Langzeit- Touristenvisum nicht dazu berechtigt, eine Arbeitsstelle anzunehmen.
Studenten-/Praktikantenvisum
Für die Beantragung eines Studentenvisums benötigt man neben der allgemeinen Nachweise eine Bescheinigung der südafrikanischen Universität oder Hochschule. Die Aufnahme einer Arbeit während des Studiensemesters ist nur zulässig, wenn die Arbeitszeit 20 Std./Woche nicht überschreitet oder wenn die Arbeit am Lehrinstitut absolviert wird.
Um als Praktikant oder Au-Pair in Südafrika arbeiten zu dürfen, benötigt, man für die Beantragung des Visums zusätzlich eine Bescheinigung des südafrikanischen Arbeitgebers.
Praktika dürfen in Südafrika nicht vergütet werden. Eine Zuwiderhandlung wird von der Einwanderungsbehörde mit der sofortigen Ausweisung des „Praktikanten“ und einer Strafabgabe für den Arbeitgeber geahndet.
Renter-/Pensionärvisum
Die Erlaubnis auf Daueraufenthalt für Rentner und Pensionäre wird erteilt, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Antragsteller über ein monatliches Einkommen verfügt, welches entweder:
aus einer auf Lebzeit garantierten Rente aus dem Heimatland stammt und den Mindestbetrag von R 20 000 (derzeit ca. EUR 2.000) nicht unterschreitet und einen Betrag von R 2,5 Mio (derzeit ca. EUR 250.000) ins Land investiert.
Auch der Kauf einer Immobilie zählt hierzu.
aus einem Privatvermögen resultiert, welches mindestens R 12 Mio. beträgt und ein monatlicher Mindestauszahlungsbetrag von R 15 000 nachgewiesen werden kann.
Wir arbeiten hier eng mit einer DEUTSCHEN Firma in Kapstadt zusammen, die auf Einwanderungsanträge spezialisiert ist. Die Bearbeitung dauert ca. 12 – 18 Monate. Diese Zeit kann durch eine Verlängerung des Besucher-Visums überbrückt werden.
Visum für Unternehmer/Selbständige
Antragsteller, die beabsichtigen:
- in ein bestehendes Unternehmen zu investieren, oder
- ein Unternehmen zu gründen
müssen mindestens einen Betrag in Höhe von 2.5 Mio. Rand investieren, dessen Quelle aus dem Ausland stammen muß.
Zusätzlich muß mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt sein und von einem Wirtschaftsprüfer schriftlich bestätigt werden:
• Nachweis über bisherige unternehmerische Erfolge und Erfahrungen
• Nachweis, dass das Unternehmen eine wirtschaftliche geographische Streuung erzielen wird
• Nachweis über die Einstellung von mindestens 5 südafrikanischen Staatsbürgern oder Inhabern von Daueraufenthaltsgenehmigungen
• Nachweis, dass das Unternehmen in einem der folgenden Sektoren tätig sein wird:
Informations- & Kommunikationstechnologie
Bekleidungs- und Textilindustrie
chemische und biotechnische Industrie
Agrarverarbeitungsindustrie
Metall- und Mineralverarbeitungsindustrie
Automobil- und Transportwesen
Tourismus- oder Kunstindustrie
• Nachweis potentieller Exportmöglichkeiten
• Nachweis, dass das Unternehmen einen Transfer von Technologien bedingt, die bisher noch nicht in Südafrika vorhanden waren
Weitere nützliche Informationen:
Die Genehmigung wird für 24 Monate ausgestellt und kann vor Ablauf für weitere 24 Monate verlängert werden. Bei dieser Kategorie wird besonders Wert auf die Aussagefähigkeit des Businessplans gelegt. Unter Umständen kann die Höhe der Investitionssumme reduziert werden, sofern es von “wirtschaftlichen” Interesse für die Republik Südafrika ist (z.B. bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für südafrikanische Staatsbürger).
Im Bereich “business permit” kann ein Antrag auf Daueraufenthalt gestellt werden. Die Aufenthaltsgenehmigung wird dann für weitere 24 Monaten verlängert, wenn ein Wirtschaftsprüfer bestätigt, dass die erforderliche Investition getätigt wurde und die übrigen Voraussetzungen noch bestehen. Nach Ablauf von insgesamt 5 Jahren muss diese Bestätigung ein letztes Mal erbracht werden
Finanziell unabhängige Antragsteller
Für finanziell unabhängige Antragsteller ergibt sich die Möglichkeit eine Daueraufenthaltsberechtigung zu erhalten, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Antragsteller über ein Vermögen von mindestens R 25 Mio. verfügt. Die Antragsgebühr beträgt in diesem besonderen Fall R 75,000,-.
Stand: Januar 2011
