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Neue Einreise und Visa-Bestimmungen Südafrika

 
  • Die Republik Südafrika hat neue Bestimmungen erlassen, mit denen sie sich den Gepflogenheiten anderer Staaten wie Australien, Neuseeland und Kanada anpaßt. Diese Bestimmungen sind in verschiedene Kategorien unterteilt, die wir nachfolgend darstellen.
    Weitergehende Fragen zur Immigration beantwortet Ihnen gern die Firma IBN, schreiben Sie eine mail an:krensel@ibn.co.za.

Touristen-Visum
  • Ein dreimonatiges Touristenvisum für Personen aus nicht-visapflichtigen Ländern, wie z.B. Deutschland wird bei der Einreise nach Vorlage eines gültigen Rückflugtickets oder der Hinterlegung einer Kaution in Höhe von R3 110 erteilt. Es sind keine weiteren Unterlagen vom Besucher zu erbringen.

    Verlängerung

    Wer sein Touristenvisum verlängern lassen will, kann dies beim Department of Home Affairs vor Ort beantragen. Der Antrag muss 30 Tage vor Ablauf des gültigen Touristenvisums erfolgen, da mit einer Barbeitungszeit von ca. 30 Tagen gerechnet werden muss.

    Touristenvisum für bis zu 3 Jahre

    Ein Touristenvisum kann für einen Aufenthalt für bis zu 3 Jahren beantragt werden. Ein Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel für den beantragten Zeitraum muss erbracht werden, da das Langzeit Touristenvisum nicht dazu berechtigt, eine Arbeitsstelle anzunehmen.

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Studentenvisum / Praktikum / Au-pair-Stelle
  • Für die Beantragung eines Studentenvisums benötigt man neben der allgemeinen Nachweise eine Bescheinigung der südafrikanischen Universität oder Hochschule. Die Aufnahme einer Arbeit während des Studiensemesters ist nur zulässig, wenn die Arbeitszeit 20Std./Woche nicht überschreitet oder wenn die Arbeit am Lehrinstitut absolviert wird.

    Um als Praktikant oder Au-Pair in Südafrika arbeiten zu dürfen, benötigt, man für die Beantragung des Visums zusätzlich eine Bescheinigung des südafrikanischen Arbeitgebers. Praktika dürfen in Südafrika nicht vergütet werden. Eine Zuwiderhandlung wird von der Einwanderungsbehörde mit der sofortigen Ausweisung des Praktikanten und einer Strafabgabe für den Arbeitgeber geahndet.

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Renter-/Pensionärsvisum
  • Die Erlaubnis auf Daueraufenthalt für Rentner und Pensionäre wird erteilt, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Antragsteller über ein monatliches Einkommen verfügt, welches entweder:

    • aus einer auf Lebzeiten garantierten Rente aus dem Heimatland stammt und den Mindestbetrag von R20 000 nicht unterschreitet, oder
    • aus einem Privatvermögen resultiert, welches mindestens R12 Mio. beträgt und ein monatlicher Mindestauszahlungsbetrag von R15 000 nachgewiesen werden kann.

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Business Permit
  • Antragsteller, die beabsichtigen:

    • in ein bestehendes Unternehmen zu investieren, oder
    • ein Unternehmen zu gründen
    müssen mindestens einen Betrag in Höhe von 2.5 Mio. Rand investieren, dessen Quelle aus dem Ausland stammen muß.

    Zusätzlich muß mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt sein und von einem Wirtschaftsprüfer schriftlich bestätigt werden:

    • Nachweis über bisherige unternehmerische Erfolge und Erfahrungen
    • Nachweis, dass das Unternehmen eine wirtschaftliche geographische Streuung erzielen wird
    • Nachweis über die Einstellung von mindestens 5 südafrikanischen Staatsbürgern oder Inhabern von Daueraufenthaltsgenehmigungen
    • Nachweis, dass das Unternehmen in einem der folgenden Sektoren tätig sein wird:
      • Informations- & Kommunikationstechnologie
      • Bekleidungs- und Textilindustrie
      • chemische und biotechnische Industrie
      • Agrarverarbeitungsindustrie
      • Metall- und Mineralverarbeitungsindustrie
      • Automobil- und Transportwesen
      • Tourismus- oder Kunstindustrie
    • Nachweis potentieller Exportmöglichkeiten
    • Nachweis, dass das Unternehmen einen Transfer von Technologien bedingt, die bisher noch nicht in Südafrika vorhanden waren

    Weitere nützliche Informationen: Die Genehmigung wird für 24 Monate ausgestellt und kann vor Ablauf für weitere 24 Monate verlängert werden. Bei dieser Kategorie wird besonders Wert auf die Aussagefähigkeit des Businessplans gelegt. Unter Umständen kann die Höhe der Investitionssumme reduziert werden, sofern es von "wirtschaftlichen" Interesse für die Republik Südafrika ist (z.B. bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für südafrikanische Staatsbürger).

    Im Bereich "business permit" kann ein Antrag auf Daueraufenthalt gestellt werden. Die Aufenthaltsgenehmigung wird dann für weitere 24 Monaten verlängert, wenn ein Wirtschaftsprüfer bestätigt, dass die erforderliche Investition getätigt wurde und die übrigen Voraussetzungen noch bestehen. Nach Ablauf von insgesamt 5 Jahren muss diese Bestätigung ein letztes Mal erbracht werden.

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Diese Information wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden. Änderungen vorbehalten. Stand: April 2005.

Inhalt:
Touristen-Visum
Studentenvisum
Renter-/Pensionärsvisum
Business Permit
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